Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung:Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 07. August 1972, BGBI. I S. 1393
Berechtigung des Personals zur Beförderung von Gefahrgütern:Genehmigung zur Beförderung gefährlicher Güter aller Klassen inklusive Stoffen der Klasse 1 (= Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) und Klasse 7 (= Radioaktive Stoffe)
Erlaubnis zur Beförderung von Sprengstoffen:Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (§ 7 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes vom 17. April 1986, BGBI. I S. 577) zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen und pyrotechnischen Gegenständen (unbefristet)
Berechtigung des Personals zur Beförderung von Sprengstoffen:Befähigung nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (vom 13. September 1976, BGBI. I S. 2737)
EU-Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr:Lizenz der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr auf allen Verkehrsverbindungen für die Wegstrecken im Gebiet der Gemeinschaft zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr im Sinne der Verordnung (EWG Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 und der allgemeinen Bestimmungen dieser Lizenz).
Befähigung zur Gestellung des Beauftragten für Arbeitssicherheit sowie von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Befähigung zur Gestellung des EU-Sicherheitsberaters bzw. des Gefahrgutbeauftragten
Befähigung zum Verpacken nach ICAO-/IATA-Gefahrgutvorschriften für den Personenkreis 2
Kögl Logistik setzt zum Gefahrgut-Transport ausschließlich qualifiziertes Personal ein, das einen gültigen "ADR-Schein", den Gefahrgutführerschein für den Stückgut- sowie den Tankwagenverkehr, besitzt.